FAQ Häufig gestellte Fragen
Kaufen Sie auch Einfamilienhäuser?
Ja. Neben Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern sind wir auch am Erwerb von Einfamilienhäusern interessiert.
Welche Kosten kommen beim Verkauf an Ihre Firma auf uns zu?
Zunächst, Provisionen o.ä. müssen sie an uns nicht zahlen und auch die Kosten für z.B. die Beurkundung werden durch uns getragen. Einzig im Falle einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld verbleiben bei ihnen die Löschungskosten für die Lastenfreistellung und sofern keine persönliche Teilnahme am Beurkundungstermin erfolgt, evtl. Nachgenehmigungsgebühren.
Darf ich nach Verkauf der Immobilie auch im Haus wohnen bleiben?
Diese Frage erreicht uns sehr oft. Generell ja. Hier gilt es jedoch ggf. gesonderte Vereinbarungen zu schließen. Denn gerade die ältere Generation möchte ihre Vermögensverhältnisse klären, jedoch auch gern im gewohnten Umfeld bleiben.
Wir sind eine Erbengemeinschaft, wohnen jedoch nicht alle in der Nähe unseres Elternhauses welches verkauft werden soll. Ist ein Verkauf dennoch möglich, wenn nicht alle bei der Beurkundung anwesend sein können?
Sind sich alle Erben "einig", so kann der vorab abgestimmte Kaufvertrag zunächst auch nur mit einem Teil dieser bzw. sogar ggf. ohne persönliche Anwesenheit aller Erbbeteiligten beurkundet werden. Der Kaufvertrag muss zur Wirksamkeit jedoch von jedem einzelnen Vertragsbeteiligten dann entsprechend notariell nachgenehmigt werden.
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